Die Berufsreifeprüfung
Allgemeines
Die Berufsreifeprüfung
Mit der Berufsreifeprüfung eröffnen sich für AbsolventInnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

Die Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ist eine vollwertige Matura und stellt damit eine allgemeine Studienberechtigung dar: Sie können an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien studieren oder auch ein Kolleg z. B. an der HTBLVA Graz Ortweinschule besuchen. Im Bundesdienst wird sie als Matura anerkannt.
Vorbereitsungslehrgänge bei einer Einrichtung der Erwachsenenbildung können parallel zur Ausbildung besucht werden. DREI Prüfungen dürfen bereits vor dem erfolgreichen Abschluss einer der o. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen abgelegt werden. Beim Antritt zur letzten Teilprüfung muss die Zugangsvoraussetzung erfüllt sein und das 19 Lebensjahr muss vollendet sein. Nach Ablegung aller Prüfungen wird ein Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung ausgestellt, in dem die Benotung der Teilprüfungen und die Themenstellung der Fachbereichsarbeit angeführt werden.
>> Zugangsvoraussetzungen
